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FAQ

Gutachtenaufnahme auch Samstags, Sonntags und an Feiertagen, gerne auch am Ort ihrer Wahl.

Leistungen

FAQ - Frequently Asked Questions

10 wichtige Punkte nach dem Unfall

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig mit Ausnahme bei sogenannten Bagatellschäden.

Nur gesicherte Beweise über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleisten, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Der Geschädigte ist beweispflichtig.

Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann.

Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann durch ein Gutachten belegt werden.

Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird oft benötigt, wenn es Streit um den Schadenhergang gibt und das auf den Beweisfotos dokumentierte Spurenbild und die Schadenbeschreibung ausgewertet werden müssen.

Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). Selbst wenn der Geschädigte eine Reparatur in einer Fachwerkstatt ausführt, ist er nicht verpflichtet, zur Abrechnung des Schadens die Reparaturkostenrechnung vorzulegen (Urteil BGH vom 6.4.1993, AZ VI ZR 181/92). Seit 01. August 2002 wird die jeweils anfallende Mehrwertsteuer jedoch nur noch auf Vorlage eines konkreten Nachweises erstattet.

Im Gutachten wird auch die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges geschätzt, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung belegt werden können.

Einwände des Schädigers, z.B. er habe nur "geringen" Schaden verursacht, oder "da waren Vorschäden", können durch ein Gutachten entkräftet, bzw. abgegrenzt werden.

Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges ist der Unfall offenbarungspflichtig. Durch die bei Ihnen verbleibende Kopie des Schadengutachtens nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.

Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte in Ihrem eigenen Interesse und im Interesse Ihres Geldbeutels und achten Sie nicht nur auf eine schnelle, sondern auch eine vollständige Schadenregulierung. Schalten Sie bei einem Unfall einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ein.

Eine Information des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. BVSK